Die VDP-Klassifikation bezeichnet ein Qualitätsstufen-Modell, das der Verband Deutscher Prädikatsweingüter sich selbst auferlegt hat. Die VDP-Klassifikation fällt dementsprechend nicht unter das deutsche Weingesetz. Ziel dieser Klassifikation des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter ist es, die Wertigkeit der besten Lagen Deutschlands hervorzuheben und zu erhalten, den Stellenwert der großen deutschen Weine zu stärken und die Bedeutung der traditionsreichen fruchtsüßen Prädikatsweine wiederherzustellen.
Als Grundlage dieses Modells wird das Terroir, also die Herkunft in Verbindung mit der Qualität, herangezogen. Die Einstufung des jeweiligen Weinbergs richtet sich dabei nach dem Boden, dem Klima und der Tradition der Lage. Dazu gibt es strenge Vorgaben zu den zulässigen Rebsorten, die sich aus jahrhundertelanger Erfahrung zahlreicher Winzer ergeben haben. Die Einstufung der einzelnen Lagen erfolgt durch den jeweiligen VDP-Regionalverband.
Die gegenwärtige VDP-Lagenklassifikation wurde 2012 eingeführt und ist seit dem Jahrgang 2012 gültig. Diese neue Klassifikation löste das vorherige Dreistufenmodell ab, das seit 2001 in Gebrauch war. Dieses Dreistufenmodell umfasste Stufe 1 – Großes Gewächs, Stufe 2 – klassifizierte Lagenweine aus Ersten Lagen, Stufe 3 – Gutsweine und Ortsweine.
Die Neuregelung von 2012 umfasst nun folgende Klassifikationen in aufsteigender Reihenfolge:
Einstieg in die herkunftsgeprägte Qualitätshierachie de Prädikatsweingüter. Stammt aus gutseigenen Lagen, in denen zumindest 80% vom VDP empfohlene Rebsorten angebaut werden.
Auf dem Etikett trägt der VDP Gutswein den Namen des Weinguts, der Region und der Rebsorte, die Angabe VDP Gutswein darf auf Etikett und /oder Kapsel angegeben werden, muss es aber nicht. Die Prädikate „Kabinett“ und „Spätlese“ sind für trockene und restsüße Weine zulässig. Die Prädikate ab „Auslese“ sind edelsüßen Weinen vorbehalten.
Stammt aus den besten und traditionellsten Weingärten eines Ortes, die mit zumindest 80% gebietstypischen Rebsorten bestockt sind.
Ein trockener VDP Ortswein trägt die Bezeichnung „Qualitätswein trocken“, ein Prädikat wird nicht vergeben. Ein fruchtsüßer VDP Ortswein darf dem Ausbau entsprechend ein klassisches Prädikat führen: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese., Trockenbeerenauslese oder Eiswein.
Auf dem Etikett führt jeder dieser Weine folgende Angaben: Name des Weinguts und der Rebsorte, den Ortsnamen. Freigestellt ist die Angabe VDP Ortswein auf Etikett und / oder Kapsel.
Weine aus erstklassigen Lagen mit eigenständigem Charakter. In diesen Lagen muss nachweislich über lange Zeit Wein mit hoher Qualität erzeugt worden sein. Diese Lagen werden von den VDP-Regionalverbänden sorgfältig ausgewählt und eingegrenzt.
Es sind nur regionaltypische und streng limitierte Rebsorten (Liste siehe weiter unten) zugelassen. Die Trauben müssen von Hand gelesen werden. Damit ein Wein die Bezeichnung VDP Erste Lage tragen darf wird nicht nur der Weinbaubetrieb überprüft, sondern auch die Arbeit im Weinberg. Außerdem muss der Wein einer Prüfungskommission vorgestellt werden, die ihn prüft und freigibt.
Die Kennzeichnung lautet „Qualitätswein trocken“, Prädikatsstufen sind für trockene Weine nicht vorgesehen. Halbtrockene und feinherbe Weine sind zulässig, tragen aber keine weitere Bezeichnung. Die Angabe halbtrocken oder feinherb ist freigestellt. Fruchtsüße und edelsüße Weine tragen die klassischen Prädiktate: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese., Trockenbeerenauslese oder Eiswein.
Auf dem Etikett führt ein Wein aus der VDP Erste Lage den Namen des Weinguts, die Rebsorte, den Ortsnamen und den Namen der Lage als Herkunftshinweis. Die Angabe VDP Erste Lage auf der Kapsel ist obligatorisch.
Weine aus den hochwertigsten Weinbergen Deutschlands. Weine mit deutlichem Lagencharakter und besonderem Reifepotential. Diese Weine dürfen ausschließlich aus vorgegebenen, regionstypischen Rebsorten gekeltert werden (Liste der Reben siehe weiter unten). Die Handlese ist vorgeschrieben, dazu gelten strenge Ertragsbegrenzungen. Damit ein Wein die Bezeichnung VDP Große Lage tragen darf wird nicht nur der Betrieb überprüft, sondern auch die Arbeit im Weinberg und die Einhaltung der Ertragsmengen. Die Weine werden zudem vor und nach der Abfüllung von einer Prüfungskommission überprüft und freigegeben.
Trockene Weine aus der VDP Große Lage werden als VDP Großes Gewächs bezeichnet. Sie werden in spezielle Flaschen gefüllt, auf die ein Traubenlogo und die Buchstaben GG geprägt sind. Nur in Ausnahmefällen darf auf diese Flasche verzichtet werden, dann findet sich das Traubenlogo mit den Buchstaben GG darunter auf dem Etikett. Fruchtsüße und edelsüße Weine tragen zusätzlich die klassischen Prädikate: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese., Trockenbeerenauslese oder Eiswein.
Auf dem Etikett eines Weines der VDP Große Lage sind folgende Informationen zu finden: Name des Weinguts, Rebsorte und den Lagennamen ohne Ortsnamen. Die Angabe VDP Große Lage auf der Kapsel ist verpflichtend.
Die Anbaugebiete entscheiden in Eigenverantwortung darüber, welche Rebsorten zugelassen werden. Fehlt die Erste Lage in der Auflistung, so wir diese in der entsprechenden Region nicht verwendet.
Mehr Informationen zum VDP finden Sie hier, auch zu den VDP-Weingütern haben wir Informationen bereitgestellt.